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Die Eintrittskarte behalten Sie gut bei, während der Besichtigung kann Sie ein Zooangestellter auffordern, sie vorzulegen
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Benehmen Sie sich angemessen ruhig und still – Lärm und schnelle Bewegungen stören unsere Tiere
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Aus tierärztlichen Gründen dürfen keine Hunde in den Zoo
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Kinder unter 8 Jahre dürfen ohne Begleitung einer Person über 15 Jahre in den Zoo nicht
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Füttern Sie keine Tiere (außer Kinder-Zoo), bedenken Sie, dass Sie ihnen dadurch einen ernsthaften Schaden zufügen
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Geben Sie den Tieren keine Gegenstände – Spiegel, Zigaretten, Steine – ein unschuldiger Spaß kann mit dem Tod des Tiers enden
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Überschreiten Sie die Schutzgeländer nicht und nähern Sie sich nicht den Gittern
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Berühren Sie die Tiere nicht, es könnte zu erheblichen Unfällen kommen
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Reizen Sie die Tiere nicht und werfen Sie keine Gegenstände nach ihnen
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Gehen Sie nur auf den markierten Wegen und beachten Sie alle Anweisungen auf den
Hinweistafeln
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Verunreinigen Sie das Zoogelände nicht, für Abfälle sind Abfallkörbe vorhanden
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Pflücken Sie keine Blumen und brechen Sie keine Zweige ab, betreten Sie die Blumenbeete nicht
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Die Leiter der Besuchergruppen sind für die Verhaltensweise der ganzen Gruppe verantwortlich
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Es ist nicht erlaubt, folgende Gegenstände in den Zoo mitzunehmen
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Unterhaltungspyrotechnik und andere Pyrotechnik, Ballons zum Aufblasen,, die Sicherheit und Gesundheit von Personen und Tieren gefährdende Sachen
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Im Zoo-Areal sind nicht erlaubt
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Musikinstrumente, Schieß- und andere Waffen, Tonwiedergabe- und Rundfunkgeräte, Hupen, Signalhupen und ähnliche Geräte
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Beachten Sie etwaige Anweisungen der Zoo-Mitarbeiter, insbesondere im Fall eines außerordentlichen Ereignisses (Tierflucht, Naturkatastrophe u.ä.)
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Grobe Verletzung dieser Besucherordnung kann die Hinzuziehung der Polizei und Ausweisung aus dem Areal zur Folge haben!
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Alle außergewöhnlichen Ereignisse melden Sie an der Kasse des Zoos, dort stehen Ihnen auch ein Sanitätskasten und das Telefon zur Verfügung
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Erleidet der Besucher einen Gesundheits- oder Vermögensschaden, hat er nachzuweisen, dass das Ereignis nicht durch Verletzung dieser Besucherordnung verursacht wurde